FÖRDERCHECKWas ist für Ihr Haus drin?
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Geltungsbereich & Quellen
Dieser Bereich berechnet BAFA-Gebäudehülle sowie KfW 458 für Wärmepumpe/Netzanschluss in bestehenden Wohngebäuden. Sie gilt für Anträge vom 21.07.2026 bis 31.01.2027, mit freiem Budget und einer Maßnahme für alle Wohneinheiten. Beträge werden nicht automatisch aktualisiert.
BAFA: Gemeinsamer jährlicher Kostenrahmen für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung; nicht je Bauteil erneut verfügbar. Fachplanung/Baubegleitung ist hier nicht zusätzlich berechnet. KfW: Boni bei Selbstnutzung nur auf den gleichen Kostenanteil einer WE; weitere Bonushaushalte benötigen eine Einzelprüfung. KfW 261 ist im separaten Bereich „KfW Effizienzhaus“ verfügbar. In diesem Bereich nicht enthalten: Kredite, Neubau, Nichtwohngebäude, Biomasse-Sonderboni, regionale Förderung und WPB-Bonus ab 2027.
Anträge außerhalb des Zeitraums und Sonderfälle werden bewusst zur Prüfung markiert. Ein iSFP oder die Zahl der WE allein bestätigt keine Förderfähigkeit. Liefer-/Leistungsvertrag mit Förderbedingung und Antrag vor Vorhabenbeginn beachten.
Grundlagen für KfW 261 & Quellen
Eigenständige Variante für BEG-Wohngebäude (Effizienzhaus-Sanierung). Regelstand geprüft am 10.09.2026, Merkblatt 07/2026. Hinterlegter Zeitraum: 21.07.2026–31.01.2027. Keine automatische Aktualisierung; Änderungen und angekündigte Programmstarts vor Antragstellung erneut prüfen.
Investiver Kreditrahmen: 150.000 € je förderfähiger WE nach Sanierung. EE-Grundsätze für EH 40 / 55 / 70 / 85 / Denkmal: 10 / 5 / 0 / 0 / 5 %. NH: zusätzlich 5 Prozentpunkte. WPB: zusätzlich 10 Prozentpunkte für EH 40/55 EE oder NH und EH 70 EE. Serielle Sanierung: zusätzlich 15 Prozentpunkte für EH 40/55 EE oder NH. Der angekündigte Serienbonus für EH 70 EE ist noch nicht aktiviert.
Der Tilgungszuschuss reduziert das Darlehen nach Nachweis der erreichten Stufe. Er wird nicht ausgezahlt. Der angezeigte Kredit abzüglich Zuschuss ist eine rechnerische Größe, kein Tilgungsplan. Fachplanung/Baubegleitung sowie NH-Zertifizierung haben eigene Höchstbeträge und werden hier nicht mitgerechnet.
BEG EM und KfW 261 sind getrennte Alternativen. Ergebnisse dürfen nicht addiert werden. Laut KfW gilt zwischen Abschluss eines BEG-EM- bzw. BEG-WG-Vorhabens und Beantragung der jeweils anderen Förderung eine Wartezeit von 3 Jahren. Sanierungen nur einzelner Eigentumswohnungen, neu geschaffene WE aus unbeheizter Fläche, mehrere Investoren und Vorförderungen sind gesondert zu prüfen.
Grundlagen Neubau & Quellen
Geprüft am 10.09.2026. KfW 297/298: 100.000 € je WE für EH 40 mit Lebenszyklusanalyse bzw. EH 55, 150.000 € mit QNG. KfW 296: 100.000 € je WE. Der Rechner prüft keine technischen Nachweise, Vorhabenbeginn oder Mittelverfügbarkeit. Vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen; Zinssätze werden nicht automatisch abgerufen.
Neubau und Erstkauf in Deutschland; keine nachträgliche Finanzierung eines bereits begonnenen Vorhabens voraussetzen. Antrag und Verträge rechtzeitig mit dem Finanzierungspartner abstimmen. 296, 297/298 und 300 dürfen für dieselbe WE nicht zusammengerechnet werden. Familienförderung KfW 300 und ergänzende Kredite (z. B. 124) sind hier nicht berechnet.